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	Kommentare zu: Brauche ich eine Datenschutzerklärung, was ist eine Datenschutzerklärung?	</title>
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		<title>
		Von: avs		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-276</link>

		<dc:creator><![CDATA[avs]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2019 12:14:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-275&quot;&gt;Shawn Smith&lt;/a&gt;.

&lt;em&gt;Ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt vom Umgang mit personenbezogenen Daten ab. Im Fokus steht das Ausmaß der Datenverarbeitung. Sollten mehr als mindestens 10 Mitarbeiter regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) zu tun haben, besteht die Pflicht.&lt;/em&gt;
Quelle: mein-datenschutzbeauftragter.de/bestellung-datenschutzbeauftragten/

Wenn ihr also einen Gaming-Club betreibt, habt ihr vermutlich keine 10 MITARBEITER, die regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung zu tun haben und müsst in diesem Fall auch keinen Datenschutzbeauftragten bestellen und benennen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-275">Shawn Smith</a>.</p>
<p><em>Ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt vom Umgang mit personenbezogenen Daten ab. Im Fokus steht das Ausmaß der Datenverarbeitung. Sollten mehr als mindestens 10 Mitarbeiter regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) zu tun haben, besteht die Pflicht.</em><br />
Quelle: mein-datenschutzbeauftragter.de/bestellung-datenschutzbeauftragten/</p>
<p>Wenn ihr also einen Gaming-Club betreibt, habt ihr vermutlich keine 10 MITARBEITER, die regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung zu tun haben und müsst in diesem Fall auch keinen Datenschutzbeauftragten bestellen und benennen.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Shawn Smith		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-275</link>

		<dc:creator><![CDATA[Shawn Smith]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2019 11:15:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Halli Hallo, ich und mein Bruder betreiben quasi als Hobby ein Gaming Clan, eine Gemeinschaft zum spielen auf Konsole. Wir rekrutieren Mitglieder über unsere Homepage und sammeln Daten per Google Formular. Eine Datenschutzerklärung haben wir, nur laut Gesetzt muss man ein Beauftragten haben wenn man ein Gewerbe hat mit mindestens 20 Mitarbeiter.

Und dieser Beauftragte muss bei der zuständigen Behörde gemeldet.

Muss man also ein Datenschutzbeauftragten angeben, selbst wenn man kein Gewerbe hat, wir es ja als Hobby machen, und selbst wenn wir keine Fachkundigen in dem Gebiet sind ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Halli Hallo, ich und mein Bruder betreiben quasi als Hobby ein Gaming Clan, eine Gemeinschaft zum spielen auf Konsole. Wir rekrutieren Mitglieder über unsere Homepage und sammeln Daten per Google Formular. Eine Datenschutzerklärung haben wir, nur laut Gesetzt muss man ein Beauftragten haben wenn man ein Gewerbe hat mit mindestens 20 Mitarbeiter.</p>
<p>Und dieser Beauftragte muss bei der zuständigen Behörde gemeldet.</p>
<p>Muss man also ein Datenschutzbeauftragten angeben, selbst wenn man kein Gewerbe hat, wir es ja als Hobby machen, und selbst wenn wir keine Fachkundigen in dem Gebiet sind ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: avs		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-178</link>

		<dc:creator><![CDATA[avs]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Dec 2018 10:33:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://a-vista-studios.de/blog/?p=269#comment-178</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-177&quot;&gt;Gudrun&lt;/a&gt;.

Hallo Gudrun,

wenn Sie keine Webseite betreiben, kann selbstverständlich auf diesem Wege keine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. 
Möchten Sie einen eigenen Internetauftritt realisieren und Ihre Patienten dort über Ihre Praxis informieren, so können Sie &lt;a href=&quot;https://a-vista-studios.de/kontaktaufnahme-webagentur-leverkusen/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;uns gerne darauf ansprechen.&lt;/a&gt;

Auch ohne Webauftritt müssen Sie die Vorschriften der DSGVO jedoch grundsätzlich beachten. Sollten Sie für Ihre Tätigkeit im Bereich Coaching und Lebensberatung einem Verband angehören, so werden Ihnen dort in der Regel umfangreiche Informationen bereitgestellt. Wichtig ist, dass die einzuhaltenden DSGVO-Anforderungen sich je nach Betriebsgröße, Branche bzw. Art der Tätigkeit in Details unterscheiden können.

Einen guten Leitfaden mit klar verständlichen Informationen bietet ihnen beispielweise das Buch &lt;em&gt;&lt;strong&gt;„Erste Hilfe zur DSGVO“&lt;/strong&gt;&lt;/em&gt;.

Die Thematik ist umfangreich und lässt sich an dieser Stelle &lt;strong&gt;nicht &lt;/strong&gt;abschließend oder gar rechtsverbindlich klären. Wichtig ist bei Ihrer Praxis unter anderem:

Sie müssen Ihre Patienten über den Datenschutz aufklären – das ist z.B. über einen Aushang im Wartezimmer möglich. Sie sollten sich von jedem Ihrer Patienten auch eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen, dass er/sie über den Datenschutz aufgeklärt wurde. Schicken Sie eine E-Mail an mehrere Empfänger, dürfen die einzelnen Empfänger ihre „Mit-Empfänger“ nicht aus dem CC-Feld auslesen können – stattdessen ist das BCC-Feld zu verwenden. Daten müssen regelmäßig gesichert werden und so vor unbeabsichtigtem Verlust geschützt werden.

Computer sind mit Passwörtern zu schützen, das gilt auch für Tablets oder Smartphones sofern über sie auf Patientendaten oder Korrespondenzen mit Patienten zugegriffen werden kann. Schränke müssen abschließbar sein und auch tatsächlich abgeschlossen werden, wenn Patienten im Praxisraum sind. Selbstverständlich muss auch die Praxis ausreichend gesichert und bei Nicht-Nutzung stets abgeschlossen sein. 

Nicht mehr benötigte &lt;strong&gt;personenbezogenen &lt;/strong&gt;Daten sind je nach Art der Unterlagen nach 6 bzw. 10 Jahren zu löschen. 

All diese (sowie weitere) Maßnahmen mussten bereits alle bis spätestens zum 25.05.2018 getroffen und sämtlich umgesetzt werden. Im Falle einer Prüfung drohen empfindliche Strafen, wenn die Vorgaben der DSGVO nicht eingehalten werden.

Sie sollten die Aufgabe daher möglichst zeitnah angehen.
Hinweis: Wir sind eine Webagentur und bieten professionelles Webdesign an. Daher sind vorstehende Informationen als Empfehlungen und nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Beste Grüße
A Vista Studios]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-177">Gudrun</a>.</p>
<p>Hallo Gudrun,</p>
<p>wenn Sie keine Webseite betreiben, kann selbstverständlich auf diesem Wege keine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden.<br />
Möchten Sie einen eigenen Internetauftritt realisieren und Ihre Patienten dort über Ihre Praxis informieren, so können Sie <a href="https://a-vista-studios.de/kontaktaufnahme-webagentur-leverkusen/" target="_blank" rel="noopener nofollow">uns gerne darauf ansprechen.</a></p>
<p>Auch ohne Webauftritt müssen Sie die Vorschriften der DSGVO jedoch grundsätzlich beachten. Sollten Sie für Ihre Tätigkeit im Bereich Coaching und Lebensberatung einem Verband angehören, so werden Ihnen dort in der Regel umfangreiche Informationen bereitgestellt. Wichtig ist, dass die einzuhaltenden DSGVO-Anforderungen sich je nach Betriebsgröße, Branche bzw. Art der Tätigkeit in Details unterscheiden können.</p>
<p>Einen guten Leitfaden mit klar verständlichen Informationen bietet ihnen beispielweise das Buch <em><strong>„Erste Hilfe zur DSGVO“</strong></em>.</p>
<p>Die Thematik ist umfangreich und lässt sich an dieser Stelle <strong>nicht </strong>abschließend oder gar rechtsverbindlich klären. Wichtig ist bei Ihrer Praxis unter anderem:</p>
<p>Sie müssen Ihre Patienten über den Datenschutz aufklären – das ist z.B. über einen Aushang im Wartezimmer möglich. Sie sollten sich von jedem Ihrer Patienten auch eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen, dass er/sie über den Datenschutz aufgeklärt wurde. Schicken Sie eine E-Mail an mehrere Empfänger, dürfen die einzelnen Empfänger ihre „Mit-Empfänger“ nicht aus dem CC-Feld auslesen können – stattdessen ist das BCC-Feld zu verwenden. Daten müssen regelmäßig gesichert werden und so vor unbeabsichtigtem Verlust geschützt werden.</p>
<p>Computer sind mit Passwörtern zu schützen, das gilt auch für Tablets oder Smartphones sofern über sie auf Patientendaten oder Korrespondenzen mit Patienten zugegriffen werden kann. Schränke müssen abschließbar sein und auch tatsächlich abgeschlossen werden, wenn Patienten im Praxisraum sind. Selbstverständlich muss auch die Praxis ausreichend gesichert und bei Nicht-Nutzung stets abgeschlossen sein. </p>
<p>Nicht mehr benötigte <strong>personenbezogenen </strong>Daten sind je nach Art der Unterlagen nach 6 bzw. 10 Jahren zu löschen. </p>
<p>All diese (sowie weitere) Maßnahmen mussten bereits alle bis spätestens zum 25.05.2018 getroffen und sämtlich umgesetzt werden. Im Falle einer Prüfung drohen empfindliche Strafen, wenn die Vorgaben der DSGVO nicht eingehalten werden.</p>
<p>Sie sollten die Aufgabe daher möglichst zeitnah angehen.<br />
Hinweis: Wir sind eine Webagentur und bieten professionelles Webdesign an. Daher sind vorstehende Informationen als Empfehlungen und nicht als Rechtsberatung zu verstehen.</p>
<p>Beste Grüße<br />
A Vista Studios</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gudrun		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-177</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gudrun]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Dec 2018 08:36:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://a-vista-studios.de/blog/?p=269#comment-177</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich habe eine Praxis für Coaching und Lebensberatung, jedoch keine Website sondern lediglich Flyer und Visitenkarten die ich bei verschiedenen Stellen auslege. 
Wenn Klienten zu mir kommen nehme ich für meine Handakte Daten wie Name, Anschrift, Geb.datum auf. Ggf. kommt eine Kommunikation per Email oder WhatsApp oder Messenger zustande. 

Wie verhält es sich in diesem Fall mit einer Datenschutzerklärung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe eine Praxis für Coaching und Lebensberatung, jedoch keine Website sondern lediglich Flyer und Visitenkarten die ich bei verschiedenen Stellen auslege.<br />
Wenn Klienten zu mir kommen nehme ich für meine Handakte Daten wie Name, Anschrift, Geb.datum auf. Ggf. kommt eine Kommunikation per Email oder WhatsApp oder Messenger zustande. </p>
<p>Wie verhält es sich in diesem Fall mit einer Datenschutzerklärung?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: avs		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-123</link>

		<dc:creator><![CDATA[avs]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 May 2018 07:19:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://a-vista-studios.de/blog/?p=269#comment-123</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-122&quot;&gt;Sonja Grimm&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Grimm,

ja, Sie benötigen eine Datenschutzerklärung. Ihre Website ist nicht ausschließlich privater Natur. Sie informieren über Ihre Leistungen, nennen Referenzen und Preise usw. Interessente können Sie kontaktieren und geben dabei Informationen über sich preis. Dadurch besteht auch eine Informationspflicht gegenüber dem Besucher bzgl. Datenschutz. Ihr Impressum ist übrigens nicht rechtssicher. Hier fehlen Angaben, die bereits jetzt (3 Tage vor Inkrafttreten der DSGVO) erforderlich sind. Oben links auf der Seite wird übrigens der UA-Code von Google Analytics ausgegeben, weil der Code nicht korrekt implementiert wurde.

Beste Grüße!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-122">Sonja Grimm</a>.</p>
<p>Hallo Frau Grimm,</p>
<p>ja, Sie benötigen eine Datenschutzerklärung. Ihre Website ist nicht ausschließlich privater Natur. Sie informieren über Ihre Leistungen, nennen Referenzen und Preise usw. Interessente können Sie kontaktieren und geben dabei Informationen über sich preis. Dadurch besteht auch eine Informationspflicht gegenüber dem Besucher bzgl. Datenschutz. Ihr Impressum ist übrigens nicht rechtssicher. Hier fehlen Angaben, die bereits jetzt (3 Tage vor Inkrafttreten der DSGVO) erforderlich sind. Oben links auf der Seite wird übrigens der UA-Code von Google Analytics ausgegeben, weil der Code nicht korrekt implementiert wurde.</p>
<p>Beste Grüße!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sonja Grimm		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-122</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sonja Grimm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 May 2018 16:51:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://a-vista-studios.de/blog/?p=269#comment-122</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,
ich betreibe als Gesundheits-und Ernährungsberaterin und Wellnessmasseurin eine Webseite. 
Allerdings gibt es keine Möglichkeit, dort Daten einzugeben. Die einzigen Kontaktmöglichkeit ist mir eine E-Mail zu schreiben oder mich anzurufen und das ist aber freiwillig. Brauche ich da trotzdem eine Datenschutzerklärung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
ich betreibe als Gesundheits-und Ernährungsberaterin und Wellnessmasseurin eine Webseite.<br />
Allerdings gibt es keine Möglichkeit, dort Daten einzugeben. Die einzigen Kontaktmöglichkeit ist mir eine E-Mail zu schreiben oder mich anzurufen und das ist aber freiwillig. Brauche ich da trotzdem eine Datenschutzerklärung?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Google und der Datenschutz - was müssen Webseitenbetreiber beachten?		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung/#comment-18</link>

		<dc:creator><![CDATA[Google und der Datenschutz - was müssen Webseitenbetreiber beachten?]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2017 14:10:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://a-vista-studios.de/blog/?p=269#comment-18</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] Datenschutzerklärung [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Datenschutzerklärung [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
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