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	Kommentare zu: Datenschutzgrundverordnung: Google Analytics Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen	</title>
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		<title>
		Von: avs		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/google-analytics-vertrag-zur-auftragsdatenverarbeitung/#comment-165</link>

		<dc:creator><![CDATA[avs]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Nov 2018 10:38:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://a-vista-studios.de/blog/?p=1084#comment-165</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/google-analytics-vertrag-zur-auftragsdatenverarbeitung/#comment-164&quot;&gt;Florian&lt;/a&gt;.

Hallo Florian,
bereits vor Inkrafttreten der DSGVO haben wir die von uns betreuten Kundenwebsites nicht mehr über Google Analytics getrackt. Es gibt alternative Anbieter, die den Begriff „Datenschutz“ nicht als Fremdwort betrachten. Oder als etwas, das es so weit wie möglich auszuhebeln gilt. Einige stellen wir in diesem Artikel vor: &lt;a href=&quot;https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/webanalyse-tools-und-auftragsdatenverarbeitung/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/webanalyse-tools-und-auftragsdatenverarbeitung/&lt;/a&gt;

Daher sind wir inzwischen nicht mehr mit allen neuen Abläufen bzgl. Google-Analytics vertraut. Sollten sich nachfolgend Fehler eingeschlichen haben, so freuen wir uns über entsprechende Hinweise:
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Wenn alle Kundenaccounts über den Web-Agentur-Account laufen und darüber auch die Zustimmung zur DSGVO erfolgt, müsste entsprechend auch die Agentur &lt;strong&gt;die volle Haftung übernehmen.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&#160;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Wenn es unbedingt Google-Analytics sein muss, wäre eine mögliche Alternative, für jeden Kunden ein eigenes Benutzerkonto bei Google einzurichten. Der Kunde kann dann in seinem Kundenkonto individuell den AV-Vertrag abzuschließen bzw. die Agentur informiert ihn darüber und führt das für ihn durch.&lt;br /&gt;&#160;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Seit Inkrafttreten der DSGVO werden die AV-Verträge unseres Wissens &lt;strong&gt;ausschließlich digital abgeschlossen&lt;/strong&gt;. Die PDF-Datei mit dem 18-seitigen AV-Vertrag welcher postalisch nach Irland zu schicken ist, ist noch der alte Vertrag, der vor Inkrafttreten der DSGVO erforderlich war.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;

Zum zweiten Listenpunkt: wird für jeden Kunden ein neues Benutzerkonto eingerichtet, so stehen die bisher erfassten statistischen Daten dort natürlich nicht zur Verfügung. Aber: es war schon lange vor Inkrafttreten der DSGVO erforderlich, mit Google einen AV-Vertrag abzuschließen. Seit dem 25.05.2018 war dann der neue, DSGVO-konforme AV-Vertrag abzuschließen. &lt;strong&gt;Wenn ihr diese Verträge nicht abgeschlossen habt, dann wurden die statistischen Daten widerrechtlich erhoben und müssen sowieso gelöscht werden.&lt;/strong&gt;

Somit steht einem Wechsel zu einer Tracking-Lösung eines anderen Anbieters eigentlich nichts im Wege. Ständig liest man von der Datensammelwut von Google, Facebook und Co. Es reicht aber nicht, sich nur zu beschweren. Würden die Benutzer auf Alternativen ausweichen, so wäre das eine klare Ansage.

Hinzu kommt: werden die statistischen Daten auf dem eigenen Webserver gespeichert, benötigt man keinen AV-Vertrag mit einem Drittanbieter wie Google und hat zudem weniger Aufwand. Denn die neuen DSGVO-Gesetze sind das eine, ihre Umsetzung bzw. die praktische rechtliche Bewertung durch die Gerichte das andere. Dadurch können sich jederzeit Änderungen ergeben. So ist beispielsweise immer noch umstritten, ob Google-Maps oder Google-Fonts auf der eigenen Website rechtssicher eingesetzt werden können und vielleicht stellt sich bald heraus, dass die mit Drittanbietern abgeschlossenen AV-Verträge nicht in allen Punkten DSGVO-konform sind ohne dass alle Betroffenen (zeitnah) Kenntnis davon erhalten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/google-analytics-vertrag-zur-auftragsdatenverarbeitung/#comment-164">Florian</a>.</p>
<p>Hallo Florian,<br />
bereits vor Inkrafttreten der DSGVO haben wir die von uns betreuten Kundenwebsites nicht mehr über Google Analytics getrackt. Es gibt alternative Anbieter, die den Begriff „Datenschutz“ nicht als Fremdwort betrachten. Oder als etwas, das es so weit wie möglich auszuhebeln gilt. Einige stellen wir in diesem Artikel vor: <a href="https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/webanalyse-tools-und-auftragsdatenverarbeitung/" rel="noopener" target="_blank">https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/webanalyse-tools-und-auftragsdatenverarbeitung/</a></p>
<p>Daher sind wir inzwischen nicht mehr mit allen neuen Abläufen bzgl. Google-Analytics vertraut. Sollten sich nachfolgend Fehler eingeschlichen haben, so freuen wir uns über entsprechende Hinweise:</p>
<ul>
<li>Wenn alle Kundenaccounts über den Web-Agentur-Account laufen und darüber auch die Zustimmung zur DSGVO erfolgt, müsste entsprechend auch die Agentur <strong>die volle Haftung übernehmen.</strong><br />&nbsp;</li>
<li>Wenn es unbedingt Google-Analytics sein muss, wäre eine mögliche Alternative, für jeden Kunden ein eigenes Benutzerkonto bei Google einzurichten. Der Kunde kann dann in seinem Kundenkonto individuell den AV-Vertrag abzuschließen bzw. die Agentur informiert ihn darüber und führt das für ihn durch.<br />&nbsp;</li>
<li>Seit Inkrafttreten der DSGVO werden die AV-Verträge unseres Wissens <strong>ausschließlich digital abgeschlossen</strong>. Die PDF-Datei mit dem 18-seitigen AV-Vertrag welcher postalisch nach Irland zu schicken ist, ist noch der alte Vertrag, der vor Inkrafttreten der DSGVO erforderlich war.</li>
</ul>
<p>Zum zweiten Listenpunkt: wird für jeden Kunden ein neues Benutzerkonto eingerichtet, so stehen die bisher erfassten statistischen Daten dort natürlich nicht zur Verfügung. Aber: es war schon lange vor Inkrafttreten der DSGVO erforderlich, mit Google einen AV-Vertrag abzuschließen. Seit dem 25.05.2018 war dann der neue, DSGVO-konforme AV-Vertrag abzuschließen. <strong>Wenn ihr diese Verträge nicht abgeschlossen habt, dann wurden die statistischen Daten widerrechtlich erhoben und müssen sowieso gelöscht werden.</strong></p>
<p>Somit steht einem Wechsel zu einer Tracking-Lösung eines anderen Anbieters eigentlich nichts im Wege. Ständig liest man von der Datensammelwut von Google, Facebook und Co. Es reicht aber nicht, sich nur zu beschweren. Würden die Benutzer auf Alternativen ausweichen, so wäre das eine klare Ansage.</p>
<p>Hinzu kommt: werden die statistischen Daten auf dem eigenen Webserver gespeichert, benötigt man keinen AV-Vertrag mit einem Drittanbieter wie Google und hat zudem weniger Aufwand. Denn die neuen DSGVO-Gesetze sind das eine, ihre Umsetzung bzw. die praktische rechtliche Bewertung durch die Gerichte das andere. Dadurch können sich jederzeit Änderungen ergeben. So ist beispielsweise immer noch umstritten, ob Google-Maps oder Google-Fonts auf der eigenen Website rechtssicher eingesetzt werden können und vielleicht stellt sich bald heraus, dass die mit Drittanbietern abgeschlossenen AV-Verträge nicht in allen Punkten DSGVO-konform sind ohne dass alle Betroffenen (zeitnah) Kenntnis davon erhalten.</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Florian		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/google-analytics-vertrag-zur-auftragsdatenverarbeitung/#comment-164</link>

		<dc:creator><![CDATA[Florian]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Nov 2018 18:20:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

wenn man als Agentur mehrere Websites unter der eigenen Property verwaltet, steht dennoch nur ein Links zur Bestätigung des AV-Vertrags online zur Verfügung. Ist das ausreichend oder muss jeder Website Betreiber diesen doch nochmals in ausgedruckter Form an Google schicken?

Danke,
Florian]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wenn man als Agentur mehrere Websites unter der eigenen Property verwaltet, steht dennoch nur ein Links zur Bestätigung des AV-Vertrags online zur Verfügung. Ist das ausreichend oder muss jeder Website Betreiber diesen doch nochmals in ausgedruckter Form an Google schicken?</p>
<p>Danke,<br />
Florian</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Webanalyse-Tools und Auftragsdatenverarbeitung, DSGVO		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/google-analytics-vertrag-zur-auftragsdatenverarbeitung/#comment-120</link>

		<dc:creator><![CDATA[Webanalyse-Tools und Auftragsdatenverarbeitung, DSGVO]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 May 2018 08:02:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] » Google Analytics  » Matomo (ehemals Piwik)  » Jetpack (WordPress-Stats) » Statify [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] » Google Analytics  » Matomo (ehemals Piwik)  » Jetpack (WordPress-Stats) » Statify [&#8230;]</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jetpack und Datenschutzgrundverordnung, Jetpack Auftragsdatenverarbeitung		</title>
		<link>https://a-vista-studios.de/blog/web-recht/google-analytics-vertrag-zur-auftragsdatenverarbeitung/#comment-113</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jetpack und Datenschutzgrundverordnung, Jetpack Auftragsdatenverarbeitung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 May 2018 09:03:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://a-vista-studios.de/blog/?p=1084#comment-113</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] so stellt Jetpack auf den ersten Blick eine interessante Alternative zu Analysetools wie Google Analytics oder Matomo / Piwik [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] so stellt Jetpack auf den ersten Blick eine interessante Alternative zu Analysetools wie Google Analytics oder Matomo / Piwik [&#8230;]</p>
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