Die Webseitenerstellung für Osteopathen stellt selbst erfahrene Agenturen vor gewissen Herausforderungen. Bezeichnet sich ein Osteopath auf seiner Webseite oder im Rahmen seiner Praxiswerbung als solcher, droht ihm die Abmahnung. Denn trotz umfangreicher und fundierter Ausbildung mit einem deutschlandweit einheitlichen Abschluss wird der Berufsstand des Osteopathen nur im Bundesland Hessen anerkannt.
Doch damit nicht genug: es gibt so genannte „Abmahnvereine“, die gezielt nach Webseiten von Osteopathen suchen, welche echte oder vermeintliche Heilsversprechen machen. Oder solche, die Indikationen sowie deren Therapie beschreiben. Das Ergebnis ist eine Abmahnung. Selbstverständlich nur zum Wohle der Allgemeinheit und nicht etwa als lukrative Einnahmequelle.
Unter Referenzen erfahren Sie mehr über dieses Thema sowie die Webseitenerstellung für Osteopathen.