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E-Mail-Listen kaufen – ist das sinnvoll?

E-Mail-Listen kaufen - ist das sinnvoll?

E-Mail-Listen kaufen – ist das sinnvoll? Wie unterstützen eingekaufte Mailing-Listen Unternehmen und warum richten sie oft mehr Schaden als Nutzen an?

E-Mail-Listen kaufen bringt viele Vorteile. Vor allem für die Verkäufer solcher Mailing-Listen. Denn sie sichern ihnen ein gutes Einkommen. Doch auch wenn der Einkauf von E-Mail-Listen mittlerweile Gang und Gebe ist, richten sie oft mehr Schaden als Nutzen an – warum?

E-Mail-Listen kaufen: 5 gute Gründe, es nicht zu tun

 

1. An wen dürfen Newsletter verschickt werden?

Das größte Problem beim Einsatz eingekaufter E-Mail-Adressen für den Newsletterversand besteht darin, dass dieses Vorgehen rechtlich nicht zulässig ist. Denn die Einwilligung des Empfängers für den Newsletter-Erhalt muss nachgewiesen werden können. Andernfalls haben Sie bei einer Abmahnung ein (teures) Problem. Die Einwilligung kann mündlich erteilt werden, idealer Weise liegt jedoch eine schriftliche Bestätigung vor. Diese kann auch elektronisch über das Double-Opt-In-Verfahren eingeholt werden.

Nach dem Eintrag für den Newsletter im Online-Formular wird beim Double-Opt-In-Verfahren automatisch eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Erst wenn der Empfänger den Aktivierungslink anklickt, wird die Mailadresse für den Newsletterversand freigeschaltet.

Alternativ gibt es noch das Single-Opt-In-Verfahren sowie das Confirmed-Opt-In-Verfahren. Beide bieten jedoch deutlich weniger Rechtssicherheit.

Folgende Gleichung verdeutlicht das Dilemma beim Einkauf von E-Mail-Listen:
E-Mail-Listen kaufen = fehlende Einwilligung des Empfängers

Die rechtlichen Hintergründe beleuchtet unser Beitrag an wen darf ich Newsletter versenden?

2. Mangelndes Interesse beim E-Mail- / Newsletter-Empfänger

Meldet sich der Newsletter-Empfänger selbst für den Newsletter an, so hat er dafür einen guten Grund. So interessiert er sich für die auf der Webseite angebotenen Themen (beispielsweise für Web-Recht oder Webdesign). Bei einer seriösen Website und auf Basis der Informationen in den Datenschutzbestimmungen kann er zudem von zwei wichtigen Aspekten ausgehen:

  1. Dass seine persönlichen Daten nicht weitergegeben werden und
  2. er sich jederzeit wieder vom Newsletter abmelden kann.

Wer Newsletter über Themenbereiche erhält, die ihn nicht interessieren, löscht diese Newsletter in der Regel ungelesen. Und das ist für den Newsletter-Versender noch die vorteilhaftere Variante. Im schlimmsten Fall ist der Empfänger von den unerwünschten Newslettern genervt und schaltet einen Anwalt ein.

3. Beschädigung des Firmenimages

Während kleinere Unternehmen noch darauf hoffen können, dass ihre unerwünschten Newsletter in der täglichen SPAM-Flut untergehen, müssen größere und/oder namhafte Firmen damit rechnen, ihr Firmenimage zu beschädigen. Denn E-Mail Listen zu kaufen und unaufgefordert Newsletter zu versenden spricht nicht für die Seriosität eines Unternehmens. Wer glaubt, dass nur einzelne Empfänger Anstoß daran nehmen vergisst die vielen Blogs. Hier haben auch Privatanwender die Möglichkeit, solche Praktiken zu veröffentlichen und einem großen Leserkreis vorzustellen.

Es ist natürlich nicht erstrebenswert, dass das eigene Unternehmen in den „Black Lists“ der SPAM-Versender auftaucht.

4. Ärger mit dem E-Mail Service Provider (ESP)

Viele große E-Mail-Marketinganbieter verbieten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich den Versand von SPAM-Mails und den Versand an eingekaufte E-Mail-Adressen. Manche Anbieter fordern zusätzlich, dass die Einwilligung des Empfängers für den E-Mail-Versand vorliegt.

Doch auch wer den Newsletterversand über seine eigenen Rechner mittels einer Software wie beispielsweise SuperMailer durchführt, muss die AGB seines Hosters beachten. Denn die Reputation des ESP leidet darunter, wenn Kunden über seine Server SPAM-Mails versenden. Daher wird der ESP bei SPAM-Verdacht den Massenversand von E-Mails blockieren.

5. Anonyme Ansprache / Fehlende Personalisierung

Wichtig sind der persönliche Kontakt und das Bestreben, ein vertrauensvolles Verhältnis zum Newsletter-Empfänger aufzubauen. Haben Sie die Daten der Newsletter-Empfänger selbst erhoben, so liegen neben der E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie Vor- und Nachname vor. Bei eingekauften E-Mail-Adressen fehlt oft der Name des Ansprechpartners und damit auch der persönliche Bezug.

 

Stichworte: E-Mail-Listen kaufen, Mailing-Listen einkaufen

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1 Kommentar zu “E-Mail-Listen kaufen – ist das sinnvoll?

  1. […] Das Problem ist, dass sich viele Newsletter-Versender nicht an die Vorgabe halten, die Einwilligung des Empfängers nachweisen zu können. Es ist z.B. auch möglich Mailadressen aus entsprechenden Marketing-Datenbanken einzukaufen. […]

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