Mach's nicht Telekommunikation

Telefonische Kündigungsbestätigung: 1&1 umgeht das Kündigungsrecht

Telefonische Kündigungsbestätigung durch 1&1

Wer schon einmal seinen Hostingvertrag oder DSL-Vertrag bei 1&1 gekündigt hat, kennt das Phänomen Telefonische Kündigungsbestätigung.

Nachdem Sie sich im Kundenaccount eingeloggt haben, können Sie online eine Kündigung des bestehenden Vertrags durchgeführen. Für das Login sind die Kundennummer sowie das persönliche Passwort erforderlich. Damit sollte der Sicherheit Genüge getan sein.

1&1 verpflichtet den Kunden jedoch, zusätzlich eine telefonische Bestätigung der Kündigung durchzuführen. Angeblich, um einen Missbrauch von Kündigungen vorzubeugen. Erfolgt nicht innerhalb von 14 Tagen die telefonische Rückmeldung, so wird der Vertrag nicht gekündigt, sondern weitergeführt. Das ist schlecht für diejenigen, die keine telefonische Kontaktaufnahme leisten können (zum Beispiel Gehörlose) oder die keine telefonische Kündigungsbestätigung durchführen wollen, weil sie keine Lust darauf haben, sich vom Kundenberater die Kündigung ausreden zu lassen. Nach unserer eigenen Erfahrung im Rahmen der Kündigung von 1&1-Hostingpaketen unserer Kunden schlägt der Kundenberater im Rahmen der telefonischen Kündigungsbestätigung attraktive Alternativangebote vor. Er versucht, den Kunden zu halten, indem er einen neuen Vertrag zu besseren oder attraktiveren Konditionen anbietet.

Nur haben wir gute Gründe für den Kündigungswunsch und weder die Lust noch die Zeit, uns „beraten“ zu lassen.

Ist die telefonische Kündigungsbestätigung durch 1&1 rechtlich zulässig?

Auf Focus Online beschreibt der Rechtsanwalt Thomas Hollweck einen solchen Fall. Sein Mandant hatte einen bestehenden DSL-Vertrag ordentlich gekündigt und von 1&1 sowohl den Erhalt der Kündigung als auch das Kündigungsdatum bestätigt bekommen.

Jedoch bat 1&1 im selben Schreiben nochmals um einen Rückruf, um die Kündigung zu bestätigen. Der Mandant vermutete aufgrund seiner Erfahrung mit anderen Anbietern, dass der Rückruf weniger der Vorbeugung vor Missbrauch als vielmehr der Kundenrückgewinnung dienen sollte. Er entschied sich dafür, die telefonische Kündigungsbestätigung bei 1&1 nicht durchzuführen. Dabei hatte er übersehen, dass im letzten Absatz des Schreibens darauf hingewiesen wurde, dass das Vertragsverhältnis fortgeführt wird, wenn der Rückruf nicht erfolgt.

Doch ist die telefonische Kündigungsbestätigung durch 1&1 rechtlich überhaupt zulässig? Gemäß RA Hollweck ist eine solche Kündigungsbedingung vom Gesetz nicht gedeckt und kann somit auch nicht als rechtmäßig angesehen werden. Denn rechtlich ist es so, dass eine Kündigung nach Erhalt (und vorbehaltlich bestehender Kündigungsfristen) gültig ist, ohne dass eine zusätzliche telefonische Bestätigung erforderlich wäre. Denn mit der Kündigung durch den Kunden sowie der schriftlichen Bestätigung der Kündigung durch 1&1 ist die Kündigung wirksam und das bestehende Vertragsverhältnis endet eindeutig und unzweifelhaft.

Dürfen Unternehmen eigenmächtig Kündigungsbedingungen festlegen?

Im Falle der telefonischen Kündigungsbestätigung durch 1&1 ist die zusätzliche Anforderung noch relativ einfach durchführbar. RA Hollweck gibt jedoch zu Recht zu bedenken, wohin es führen könnte, wenn Unternehmen die Kündigungsbedingungen eigenmächtig festlegen dürften. So könnten Firmen verlangen, dass eine Kündigung nur anerkannt wird, wenn der Kunde dazu einen Hausbesuch Zwecks persönlichem Gespräch akzeptiert. Oder dass er persönlich in der Firmenzentrale vorbeischauen muss. Hätten Unternehmen die Möglichkeit, Kunden die Kündigung so kompliziert wie möglich zu machen, so wären Kündigungen nur noch schwer möglich.

Wie kündige ich richtig?

Insbesondere Telekommunikationsanbieter ermöglichen häufig die Online-Kündigung im Kundenaccount. Ist dies nicht möglich oder möchten Sie diesen Weg nicht gehen, so können Sie formlos per Brief kündigen. Um den Versand des Briefes beweisen zu können, sollten Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Tipp: Informieren Sie sich im Bereich Web-Recht über weitere Themen.

 

Haben auch Sie negative Erfahrungen mit den Kündigungsbedingungen von Telekommunikationsanbietern gemacht? Dann nehmen Sie Stellung und nutzen Sie unsere Kommentarfunktion.

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16 Kommentare zu “Telefonische Kündigungsbestätigung: 1&1 umgeht das Kündigungsrecht

  1. Hallo, seit einem Jahr warte ich auf die schriftliche Kündigungsbestätigung. Persönlichen Kontakt mit 1+1 lehne ich ab. Hatte schon jemand Erfolg mit dieser
    Einstellung ?

    • Wir haben mit dieser Methode keine Erfahrung.
      Beim Webhosting von Kunden, das wir von 1&1 zu unserem eigenen Webserver transferiert haben, hatten wir die Kontaktaufnahme von 1&1 mit uns in Kauf genommen und jeglichen Umstimmungsversuch durch die 1&1 Mitarbeiterin / den 1&1 Mitarbeiter rigoros abgeblockt.
      Im Anschluss kam die schriftliche Kündigungsbestätigung (wenn diese auch nicht immer korrekt war – das sollte man jeweils nochmals prüfen und ggf. Einspruch einlegen).

      Wie sieht das bei Ihnen aus? Erfolgten in dem Jahr seit der (von 1&1 unbestätigten) Kündigung weiterhin Abbuchungen von Ihrem Konto?
      Dann wäre das ein klares Zeichen dafür, dass die Kündigung nicht durchgeführt wurde.

  2. Danke für die schnelle Antwort das Problem an der Sache ist ich habe bei 1 & 1 angerufen und die meinten weil es auf meinen Namen läuft muss ich die Rechnungen übernehmen wenn sein Konto nicht gedeckt ist und ich weiß halt nicht wie ich es kündigen soll. Und ob ich Probleme bekomme wenn ich es nicht bezahle. PS. Emali und Konto sind vom ex

    • Wenn das Kundenkonto bei 1&1 auf Ihren Namen läuft, muss 1&1 Ihnen auch die Vertragsdaten/Zugangsdaten bereitstellen. Ich empfehlen die schriftliche (z.B. per E-Mail) Kontaktaufnahme zu 1&1. Auf diesem Wege den Sachverhalt darlegen und um Bereitstellung der Informationen bitten. Wenn die hinterlegte Mail-Adresse vom Ex-Freund ist, müssen die Vertrags- und Zugangsdaten eben per Post geschickt werden.

      Mit den Zugangsdaten lässt sich dann auch der Kundenaccount kündigen. So lassen sich zukünftige Zahlungen vermeiden. Bei den 176 EUR bestehenden Forderungen dürfte es schwieriger werden. Ich bin kein Rechtsanwalt, nehme aber an, das Geld müssten Sie sich von Ihrem Ex-Freund zurückholen.
      Bei solchen Problemen helfen kostengünstig Anwälte der Verbraucherzentralen.

      Auf dieser Seite (Klick: https://a-vista-studios.de/blog/machs-nicht/spam-mails-mit-zahlungsaufforderung/#comment-253) wird über eine Erfahrung mit der Verbraucherzentrale berichtet: für 20 Euro hat sich die Verbraucherzentrale gekümmert. Die Verbraucherzentralen beraten persönlich vor Ort, aber auch telefonisch und per E-Mail.

  3. Hallo an alle. Ich weiß ne ob das hier her passt. Aber hab ein riesiges Problem und weiß ne wie ich das mit eins & eins klären soll. Mein ex hat auf meinen Namen einen Vertrag abgeschlossen mit seinen Konto. Aber ich wusste nix davon und hab auch keine Unterlagen dafür. Dürfte trotzdem 176 € bezahlen. Meine Frage ist wie kann ich denn Vertrag so schnell wie möglich kündigen da ich ihn ne brauche und noch nie bei ihm gewohnt habe. Falls jemand einen Rat hat wäre ich sehr dankbar.

    • Hallo Jana,

      so ganz verstehe ich das Problem nicht?
      Der Ex hat auf IHREN Namen einen Vertrag mit SEINEM Konto abgeschlossen? Dann bucht 1&1 doch auch von SEINEM Konto ab und er muss das selbst bezahlen.

      Oder ist es umgekehrt, und er hat den Vertrag auf seinen Namen abgeschlossen aber mit ihrem Konto?
      Dann bucht 1&1 von Ihrem Konto ab, sie können bei einem Girokonto den Betrag innerhalb von 8 Wochen zurückholen/zurückbuchen (beim Online-Banking geht das per Klick).
      Anschließend wird 1&1 eine Mahnung verschicken und den ausstehenden Betrag einfordern. Aber die geht natürlich an denjenigen, der den Vertrag abgeschlossen hat. Dann hätte der Ex den Ärger, nicht Sie.

  4. Edgar Ruge

    Kündigung mit sofortiger Wirkung

    Sehr geehrter Vorstand,

    ich kündige diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aus folgenden Gründen:

    Mein Handy ist defekt, so dass ich mir ein neues anschaffen musste. Das neue Handy wird allerdings mit einer Nano-Karte bestückt. In meinem alten Handy ist aber nur eine Micro-Karte vorhanden. Da ich genügend Ärger mit 1&1 hatte, habe ich mir einen neuen Anbieter gesucht und eine Rufnummernmitnahme beantragt. Mein Vertrag bei Ihnen endet am 26.04.2019. Am 13.02.2019 habe ich das Problem telefonisch bei Ihnen vorgetragen und darum gebeten mir eine neue Nano-Karte zu schicken damit ich wieder über Handy telefonieren kann. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich eine neue Karte nicht bekommen kann. Dieses ginge nur wenn ich die Rufnummernmitnahme bei meinem neuen Anbieter storniere. Damit würde ich aber den gesamten Vertrag bei meinem neuen Anbieter stornieren, was zu erheblich Kosten führen würde. Ich wäre gerne bereit gewesen, die Kosten für die neue Karte zu tragen. Dazu waren Ihre Mitarbeiter aber nicht bereit.

  5. Ich habe eine Kündigungsbestätiging von 1&1 bekommen obwohl ich gar nicht gekündigt habe. Die wollen mich zwingen zu den Stadtwerken zu wechseln welche 12% teurer sind und auch zu 1&1 gehören. Das sind fast Mafiosi Methoden

  6. Pingback: O2 fordert die telefonische Kündigungsbestätigung

  7. Pingback: Vodafone und Telefónica lehnen Kündigungen ab und werden abgemahnt.

  8. Okay. Das leuchtet ein! 😉
    Vielen Dank!

  9. Hallo Gabi,
    1&1 ist ein großes Unternehmen. Vielleicht ist da nicht jeder Support-Mitarbeiter ausreichend geschult bzw. informiert.

    Was den potentiellen Ärger angeht, den sich 1&1 mit der nicht zulässigen Einforderung einer Kündigungsbestätigung aussetzt: vermutlich bemühen nicht viele Kunden extra einen Anwalt. Das kostet Zeit, Nerven und – ohne Rechtsschutzversicherung – auch Geld. Selbst wenn einige den Rechtsweg gehen sollten, wäre das vermutlich eine Kosten-/Nutzen-Rechnung. Im Sinne davon, dass es das Unternehmen zwar einerseits ein wenig was kostet, andererseits können über die telefonische Rückmeldung vermutlich einige (viele?) Kunden von der Kündigung abgehalten werden, was entsprechende weiterbestehende Einnahmen generiert. Unterm Strich ist der Gewinn vielleicht deutlich höher aus der Verlust. Da kann man nur spekulieren…

  10. Noch eine Frage: wenn das Einfordern einer telefonischen Kündigungsbestätigung rechtlich gar nicht zulässig ist, bekommt 1&1 da eigentlich keinen Ärger von Kunden oder deren Anwälten?

  11. Die haben da echt keine Ahnung. Habe den 1&1 Support angerufen, das Verkaufsgespräch direkt abgewürgt und gesagt, dass 1&1 diesen Rückruf gar nicht verlangen darf. Mitarbeiterin wusste von nichts. Oder stellte sich dumm? Die Kündigung hat nun aber wohl geklappt.

  12. Danke für den informativen Artikel. Ich bin gerade dabei bei 1&1 zu kündigen und habe das über meinen Kundenaccount gemacht. Wie komme ich drumherum, die anzurufen?

    • Hallo Gabi,
      wahrscheinlich gar nicht. Erfolgt der Anruf nicht, so lässt 1&1 den Vertrag weiter laufen. Unabhängig davon, ob das rechtlich zulässig ist. Es gibt ein Urteil des Landgerichtes Kiel – Urteil vom 09.04.2015, Az. 15 O 99/14. Damals unterlag mobilcom-debitel vor Gericht, weil sie ebenfalls eine telefonische Kündigungsbestätigung einforderten. Man könnte bei 1&1 anrufen, z.B. gleich darauf hinweisen, dass man nicht zum Verbleib im Vertrag überredet werden will, die Kündigung des Vertrags bestätigen und direkt auf das Urteil hinweisen dass die telefonische Kündigung unzulässig ist.

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