Besucher-Analyse Web-Recht

Statify Datenschutzgrundverordnung, Statify Auftragsdatenverarbeitung

Statify und Datenschutzgrundverordnung

Was müssen Webseitenbetreiber beachten, um Statify auch im Rahmen der Datenschutzgrundverordung (DSGVO) rechtssicher zu nutzen?

Statify und Datenschutzgrundverordnung: Statify ist ein praktisches WordPress-Plugin mit dem Sie Informationen über Ihre Besucher beziehen können. Doch was ist im Kontext zwischen Statify und Datenschutzgrundverordung zu beachten?

Statify bietet weniger Informationen über die Besucher als beispielsweise Jetpack, (bzw. das in Jetpack enthaltene WordPress-Stats) welches sich ebenfalls in WordPress integrieren lässt. Während Jetpack aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch bedenklich ist, glänzt Statify mit Datensparsamkeit. Per Standard löscht Statify die statistischen Daten bereits nach zwei Wochen mittels Cron-Job. Über das Dashboard lassen sich auch längere Zeiträume einstellen.

Statify macht genau das, was es soll – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Statt Daten an Dritte zu übermitteln (die diese zu Vermarktungszwecken nutzen können) werden lediglich

  • die Besucher gezählt
  • erfasst, wo die Besucher herkommen
  • und es wird angezeigt, welche Inhaltsseiten wie oft aufgerufen werden.

Statify und Datenschutzgrundverordnung

Werden Benutzerdaten erfasst, so fordert die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, welcher klar regelt, was mit den Benutzerdaten passiert beziehungsweise wie diese von wem genutzt werden.

Da Statify weder Cookies einsetzt noch die IP-Adresse der Besucher speichert und auch keinerlei Technologie von Drittanbietern nutzt, lassen sich die erfassten statistischen Daten nicht in Beziehung zu bestimmten Besuchern setzen. Die Datenerfassung erfolgt vollkommen anonym.

Statify und Auftragsdatenverarbeitung

Dadurch sparen sich Webseitenbetreiber bzw. die von ihnen beauftragten Webagenturen bei Statify den Aufwand, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen zu müssen. Nicht einmal die Datenschutzerklärung ist anzupassen bzw. zu ergänzen. Aktuell gibt es kein Besucher-Analysetool für WordPress, dessen Inbetriebnahme mit weniger Aufwand verbunden ist.

Nachteile von Statify

So sehr Statify in Bezug auf den Datenschutz glänzt, ist es kein vollwertiger Ersatz für professionellere Analyse-Tools wie Google Analytics oder Matomo / Piwik.

Hier stellt sich für den Webseitenbetreiber oder dessen Webagentur die Frage, wie umfangreich die Auswertung der Besucher überhaupt ausfallen muss. Denn insbesondere bei Webseiten kleinerer Unternehmen ist es meist vollkommen ausreichend zu ermitteln, wie viele Besucher die Website hat, wo die Besucher herkommen und welche Inhaltsseiten besonders häufig aufgerufen werden.

Hinweis: wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir sind aber keine Fachanwälte und leisten keine Rechtsberatung. Für vorstehende Informationen übernehmen wir keine Haftung oder Gewähr.

 

Stichworte: Statify und Datenschutzgrundverordnung, Statify DSGVO, Statify Auftragsdatenverarbeitung

5 Kommentare zu “Statify Datenschutzgrundverordnung, Statify Auftragsdatenverarbeitung

  1. Ich bin schon eine Weile auf der Suche nach einer Alternative zu Google Analytics. Ich werde Das Plugin wohl mal ausprobieren. Danke für den Beitrag

  2. Doch, genau das steht in Ihrem Artikel.

    Statify […]
    erfasst, wo die Besucher herkommen

  3. joergmichael

    Ich bin auch begeistert von Statify und setze dieses Plugin aus oben genannten Gründen nur noch auf meinen Webseiten ein. Allerdings muss ich ergänzen, dass es nicht möglich ist, festzustellen, woher die Besucher kommen.
    Das leistet Statify nach meinem Wissen nicht. Oder habe ich irgendeine Einstellung in meinem Plugin falsch gesetzt und erhalte daher keine Informationen hierzu?

    • Hallo Jörg Michael,

      nichts anderes als das von Ihnen festgestellte Verhalten beschreiben wir in unserem vorstehenden Artikel:

      Da Statify weder Cookies einsetzt noch die IP-Adresse der Besucher speichert und auch keinerlei Technologie von Drittanbietern nutzt, lassen sich die erfassten statistischen Daten nicht in Beziehung zu bestimmten Besuchern setzen. Die Datenerfassung erfolgt vollkommen anonym.

      Wer umfangreichere Auswertungsmöglichkeiten benötigt, sollte sich andere Tracking-Tools anschauen. Im Artikel werden Jetpack, Matomo und Google Analytics genannt. Beim Einsatz dieser Tracking-Tools müssen dann aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der DSGVO beachtet werden.

      Beste Grüße

  4. Pingback: Jetpack und Datenschutzgrundverordnung, Jetpack Auftragsdatenverarbeitung

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