Web-Recht

Warum brauche ich ein Impressum, wozu dient es?

Warum brauche ich ein Impressum?

Warum brauche ich ein Impressum, wozu dient es?

Kurz und knapp: Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen.

Das Wort „Impressum“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „hineindrücken.“ Ursprünglich diente es dazu, Angaben über einen Verlag, Herausgebern, Autoren oder die Redaktion bereitzustellen und so presserechtlich die für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Impressen gibt es bereits seit vielen Jahrhunderten.

In Deutschland war zunächst von Juli 1997 ab das so genannte Teledienstegesetz in Kraft. Nachfolger wurde im März 2007 das Telemediengesetz (TMG). Die Impressumspflicht ergibt sich aus den Paragraphen § 5 TMG sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV.).

Worum geht es bei der Impressumspflicht?

Die Besucher einer Website sollen sich darüber informieren können, mit wem sie es zu tun haben und wer für die bereitgestellten Inhalte verantwortlich ist. Der Betreiber einer Webseite kann also nicht im Schutze der Anonymität agieren.

Ein Impressum beinhalte somit auch eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers, damit rechtliche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden können. Darüber hinaus sind weitere Angaben erforderlich, die je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters sehr unterschiedlich sein können. Ein Übersicht über die erforderlichen Angaben stellt der Artikel Was gehört in ein Impressum? bereit.

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10 Kommentare zu “Warum brauche ich ein Impressum, wozu dient es?

  1. Franz Engelbrecht

    Ich habe eine Website auf der nur Links zu YouTube Streams eines größeren Youtubers verlinkt werden, damit man sich die Streams später ansehen kann. Ich schalte auf der Website keine Werbung und verdiene mit ihr auch kein Geld. Brauche ich ein Impressum oder eine Datenschutz Unterseite?

    URL: ungeklicktarchiv.de

    • Hallo Franz,

      rechtlich gesehen sind die Grenzen, wann es sich um eine rein „private Website“ handelt und wann nicht, sehr eng gesetzt. Beispiel: Jemand ist ein großer Fan von Meerschweinchen. Er stellt auf seiner Website Informationen zur Haltung und Aufzucht bereit und zeigt schöne Bilder von den Tieren. Solange er keine Werbung schaltet, kein Google Analytics (oder anderes Tracking) installiert, keinen Newsletter-Service anbietet, keine Formulare zur Kontaktaufnahme bereitstellt (und darüber Benutzerinformationen sammelt) usw., dürfte es sich in der Regel um eine private Website handeln, für die kein Impressum und keine Datenschutzerklärung erforderlich ist. All diese Einschränkungen zeigen schon, wie schwierig eine Abgrenzung zwischen privat und nicht-privat ist bzw. ab wann darüber informiert werden muss, ob Nutzerdaten gesammelt werden und was mit diesen passiert.

      Wenn der Meerschweinchen-Liebhaber aber nun den Zoohandel AB, den Züchter FA oder das Tiernahrungsfachgeschäft XY wärmstens empfiehlt, verwischt die Grenze bereits und es steht die unschöne Frage im Raum, ob es sich vielleicht um Schleichwerbung handelt, ob womöglich auch Geld geflossen ist oder geldwerte Vorteile erbracht wurden. Beispielsweise, indem das Tiernahrungsfachgeschäft dem Webseitenbetreiber im Gegenzug kostenloses Tierfutter überlässt.

      Ihr Ihrem Fall stellt sich ggf. die Frage, warum gerade auf diesen größeren YouTuber verlinkt wird? Bekannte YouTube-Stars verdienen mit ihrem Angebot gutes Geld und haben somit Vorteile, wenn Dritte sie noch bekannter machen / auf sie verlinken. Hinzu kommt, dass YouTube über den Link ggf. Nutzerinformationen ziehen kann. Es reicht schon, wenn dabei die IP-Adresse erfasst wird, weil die DSGVO diese als benutzerbezogene Information ansieht. Und schon ist eine Datenschutzerklärung erforderlich.

      Fazit: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf ein Impressum und eine zur Website passende Datenschutzerklärung nicht verzichten!
      Ein Impressum verrät dem Besucher, „wer eigentlich hinter der Website steckt“, eine Datenschutzerklärung, was mit ggf. erfassten Benutzerdaten passiert.

  2. Welation

    Kann ich auch ein fremdes Impressum angeben?
    Bei vielen YouTubern ist es so, dass sie das Impressum ihres Netzwerkes angeben. Dies ist Gesetzlich ja auch erlaubt,
    Jetzt frage ich mich, ob ich auch einfach ein fremdes Impressum angeben kann.
    Schließlich ist es da gleiche. Gesetzlich gegen irgendwas verstoßen, dass ich zbs eine Anhören oder so bekomme wird nicht passieren.

    • Das Impressum einer Website muss Angaben über den Webseitenbetreiber enthalten. Ein fremdes Impressum enthält Angaben zu jemand anderem, somit sollte das nicht zulässig sein.
      Oder habe ich die Intention falsch verstanden?

  3. Florentin Eilers

    Meine Freundin ist eine Künstlerin und ist ihre Webseite sehr aktiv. Damals war ihre Webseite nur für Portfolio, aber heute benutzt sie auch die Webseite, um die Fotos von ihren Werken in ein paar Galerien zu posten. Sie hat kein Online-Shop, aber man kann sich über den Verkauf von ihren Werken informieren. Ihr Wissen über IT Recht für Unternehmen ist wirklich gering. Soll sie auf ihre Webseite ein Impressum erstellen?

    • Hallo Florentin,

      nur rein private Webauftritt kommen ohne Impressum aus.
      Auch wenn sich der Besucher „nur“ über die Werke informieren kann – welche ja zum Verkauf angeboten werden! – benötigt die Künstlerin ein Impressum.
      Aber das kann Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei, auf die Sie verlinken wollten, sicherlich im Detail erklären.

  4. […] zu erstellen, gilt es eine Reihe von Anforderungen zu berücksichtigen. Die wichtigsten sind das Impressum, die Datenschutzerklärung sowie […]

  5. […] auf seiner Webseite ein rechtsgültiges Impressum und eine Datenschutzerklärung bereitstellt, braucht sich über die Datenschutzgrundverordnung […]

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