Google Web-Recht

Google Analytics auf der Website einsetzen – was gilt es zu beachten?

Google Analytics auf der Website einsetzen

Google Analytics auf der Website einsetzen

Wer Google Analytics auf der Website einsetzt, sollte einige Dinge beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Mit Google Analytics lassen sich umfangreiche Informationen über die Besucher der eigenen Website zusammentragen. Das Tool informiert unter anderem darüber, wie viele Besucher sich wann auf der Website aufgehalten oder welchen Browser sie verwendet haben. Es erlaubt Rückschlüsse darüber, welches Betriebssystem eingesetzt wurde. Außerdem lässt sich feststellen ob der Nutzer mit dem Desktop-Computer, Tablet-PC oder Smartphone zu Besuch war.

Informationen über die verwendete Bildschirmauflösung sowie geografische Herkunft der User gehören ebenso zum Repertoire wie die Möglichkeit, alters- und geschlechterspezifische Informationen über die Besucher zu beziehen. All diese Informationen speichert Google auch auf seinen Servern. Und es ist Google möglich, Informationen darüber zu beziehen, welche Webseiten der User zuvor besucht hat und wohin er als nächsten weiterreist, wenn er die Website verlässt.

Der vorgenannte Funktionsumfang von Google Analytics ist längst nicht abschließend, zeigt jedoch bereits, dass der Besucher sozusagen zum „gläsernen Benutzer“ wird. Insbesondere wenn sich diese Informationen dann noch mit einer bestimmten Person in Bezug setzen lassen. Das geschieht über die IP-Adresse des Nutzers. IP steht für „Internet Protocol“. Vereinfacht ausgedrückt lässt sich sagen, dass die IP-Adresse im Internet so etwas Ähnliches ist wie eine Telefonnummer – also insbesondere dass sie eindeutig ist und einem bestimmten Computer bzw. Computernetzwerk zugeordnet werden kann.

Damit sind wir beim Thema Datenschutz.

Um Google Analytics in Deutschland rechtskonform einzusetzen, gilt es folgende Dinge zu beachten:

  1. der Google Analytics Code muss so modifiziert werden, dass die IP-Adresse anonymisiert wird,
  2. in der Datenschutzerklärung muss darüber informiert werden, dass auf der Website Google Analytics eingesetzt wird und es muss für den Besucher eine Möglichkeit geben, das Google Tracking abzuschalten,
  3. es ist ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abzuschließen.

Google Analytics: Anonymize IP

Setzen Sie Google Analytics Code ein, ohne die IP zu anonymisieren, so laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.

Den Google Analytics Code so zu ändern, dass die IP-Adresse nur auszugsweise und nicht vollständig an Google übertragen wird, ist sehr einfach. Dabei werden die letzten 8 Bit der IP-Adresse gelöscht und diese darüber anonymisiert. Nur stellt Google den Analytics Code standardmäßig leider ohne Anonymisierung bereit. Daher ist Handarbeit gefragt und eine zusätzliche Codezeile zu integrieren, die nachstehend rot markiert wurde.

Da es aktuell zwei Varianten des Tracking Codes gibt, stellen wir sowohl die Anpassung am „klassischen Analytics Code“ als auch am „Universal Analytics“ vor. Beim Einsatz des Codes auf der Website ist der UA-Code (UA-XXXXXXX-X) durch den eigenen Google-Code zu ersetzen. Beim Universal Analytics-Code ist zudem „ihre-url.de“ durch die eigene URL zu ersetzen.

Datenschutz mit klassischem Analytics Code:

Datenschutz mit „Universal Analytics“:

Google Analytics: Anpassung der Datenschutzerklärung

Der Besucher muss zum einen darüber informiert werden, dass auf der Website Google Analytics eingesetzt wird. Zum anderen muss er die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Erfassung seiner Nutzerdaten erhalten.

Damit der Benutzer die Möglichkeit hat, dass seine Daten nicht erfasst werden, muss

  1. ein Link zum Deaktivierungs-AddOn gesetzt
  2. ein Opt-Out-Cookie bereitgestellt werden.

Das Deaktivierungs-AddOn steht allerdings nur für Desktop-Computer zur Verfügung – daher hat Google auf Beanstandung der Aufsichtsbehörde eingelenkt und zusätzlich die Möglichkeit des Opt-Out-Cookies angeboten.

Das Deaktivierungs-AddOn verhindert, dass Google Analytics auf jeder besuchten Website ausgeführt wird. Beim Anklicken des Opt-Out-Cookies hingegen wird ein Cookie auf dem Rechner hinterlegt, welches das Tracking unterbindet.

Damit das Opt-Out-Cookie funktioniert, müsen Sie ein Script in die Website integrieren, welches unbedingt vor dem eigentlichen Google Analytics-Script im Quelltext einzufügen ist:

 

Vorgefertigte Datenschutzerklärung für Google Analytics

Eine vordefinierte Formulierung für die Datenschutzerklärung stellt die Website www.datenschutzbeauftragter-info.de bereit. Sie basiert auf einem von Google bereitgestellten Text, der seit einiger Zeit nicht mehr von Google angeboten wird. Die in roter Schrift gehaltenen Textpassagen sind Ergänzungen, welche von datenschutzbeauftragter-info.de an der ursprünglichen Rechtstextvorlage von Google vorgenommen wurden:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.

Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.

Sie können die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert:
<a href=“javascript:gaOptout()“>Google Analytics deaktivieren</a>

Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://www.google.de/intl/de/policies/. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Website Google Analytics um den Code „anonymizeIp“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Nach Ansicht der Aufsichtsbehörden fungiert beim Einsatz von Google Analytics der Webseitenbetreiber als Auftraggeber und Google als Auftragnehmer. Daher ist nach deren Auffassung mit Google ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen der hier heruntergeladen werden kann.

Wichtiger Hinweis:
Die Rechtslage in Bezug auf den Datenschutz ändert sich in unregelmäßigen Abständen. Vorstehende Informationen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags aktuell und – unseres Wissens – vollständig. Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung.

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