Abmahnungen gegen Facebook Like-Buttons: Beliebt sind sie. Millionenfach eingesetzt werden sie: Die Facebook Like-Buttons. Doch es droht Abmahnung.
Abmahnungen gegen Facebook Like-Buttons: Nicht nur Privatpersonen nutzen gerne Facebook. Auch Unternehmen haben die Platform schon vor längerer Zeit als probates Mittel zur Vorstellung der eigenen Produkte oder Dienstleitungen für sich entdeckt. Rechtsanwälte beobachten jedoch eine stetig zunehmende Zahl an Abmahnungen gegen die Facebook Like-Buttons bzw. Webseitenbetreiber, die diese einsetzen.
Wie viele andere Anbieter auch sammelt Facebook über den Like-Button ohne das Wissen vieler Nutzer personenbezogene Daten. Seit das Landesgericht Düsseldorf entschieden hat, dass dies gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt, kam es zu einer Flut von Abmahnungen.
Der Facebook Like-Button und das deutsche Datenschutzrecht
Das Landesgericht Düsseldorf ist der Auffassung, dass es unzulässig ist, Nutzerdaten ungefragt und ohne das Wissen der betroffenen Personen an Facebook zu übertragen. Technisch wäre es für Facebook möglich, die Funktionalität so anzupassen, dass bei der Nutzung des Like-Buttons keine Nutzerdaten übertragen werden. Da die Datensammlung offenbar zum Geschäftsmodell gehört und Facebook daher wohl nicht zu einer solchen Umstellung bereit ist, unterliegt es der Verantwortung der Webseitenbetreiber, Facebook Like-Buttons von ihrer Website zu entfernen. Andernfalls besteht Gefahr, abgemahnt zu werden.
Neu ist die Diskussion nicht. Bereits im Dezember 2011 hat der Rechtsanwalt Dr. Bahr veröffentlicht, wie sich der „Düsseldorfer Kreis“ eindeutig positioniert und Like-Buttons von Facebook und Co. als datenschutzwidrig eingestuft.
Datenschutzrechtlich ist das Urteil für die Verbraucher von Vorteil, es sorgt für einen besseren Datenschutz. Denn die Sharing-Buttons der großen Social Media Networks sammeln nicht erst beim Anklicken Daten, sondern bereits ab dem Moment, an dem die Inhaltsseite aufgerufen wird.
Nachteilig hingegen ist es für Webseitenbetreiber. Es ist insbesondere nicht davon auszugehen, dass jeder Webseitenbetreiber Kenntnis von dem Urteil und der sich dadurch ändernden Rechtslage erhält. Letztendlich trifft ein solche Urteil nicht Internetgiganten wie Facebook, Google oder Twitter sondern am Ende doch eher „die Kleinen“ – und zwar die vielen Millionen Webseitenbetreiber, die solche Tools nutzen und einsetzen.
Abmahnungen gegen Facebook Like-Buttons verhindern
Ob Hinweise in der Datenschutzerklärung für ausreichenden Schutz sorgen, war schon zuvor umstritten. Künftig werden sie nicht mehr ausreichen. Wie lassen sich also Abmahnungen gegen Facebook Like-Buttons verhindern?
Die sicherste Lösung ist, alle Facebook Like-Buttons von der Website zu entfernen. Dieser radikale Ansatz bringt allerdings auch Nachteile mit sich, da die Social Media Vernetzung darunter leidet.
Statt die Original-Widgets bzw. Original-Buttons von Facebook einzusetzen, kann auch einfach eine Verlinkung zu Facebook erfolgen. Denn dann werden die Daten erst gesammelt, wenn der Benutzer die Facebook-Seite aufruft. Allerdings ist es auf diesem Wege nicht möglich, die Like- oder Share-Funktionalität inklusive Anzeige der aktuellen Likes zu nutzen.
Um die Facebook-Like-Funktionalität aufrecht zu erhalten können Sie auch alternative Tools nutzen. Heise bietet hier dazu beispielsweise den 2-Klick-Empfehlungsbutton an. Dieser Button bindet eine zunächst deaktivierte Schaltfläche für das Liken ein. Erst wenn der Benutzer diesen Button explizit anklickt gibt er seine Zustimmung zur Kommunikation mit Facebook, Google+ und Twitter. Der Ansatz ist in seiner Einfachheit fast schon genial. Ob er allerdings noch ausreicht, um vor Abmahnung zu schützen, ist unsicher. Denn der Nutzer wird nicht explizit darüber aufgeklärt, was passiert, wenn er den Like-Button aktiviert. Diese Informationen könnten Sie theoretisch in die Datenschutzerklärung schreiben. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass Facebook „mit offenen Karten spielen“ würde. Sprich: Informationen darüber bereitstellen, welche Nutzerdaten übertragen werden und was mit ihnen geschieht. Da diese Informationen fehlen, können Sie die Nutzer auch nicht in der Datenschutzerklärung aufklären.
Einen anderen Weg als der 2-Klick-Empfehlungsbutton geht das vom Computermagazin c’t entwickelte Tool Shariff. Damit lassen sich datenschutzkonforme Teilenbuttons erstellen.
Wer WordPress nutzt, kann das Plugin Shariff Wrapper installieren und darüber eine entsprechende Funktionalität bereitstellen.
Abmahnung anderer Social Media Buttons
Bisher lag aufgrund des Urteils des Landesgerichts Düsseldorf der Schwerpunkt dieses Artikels auf Abmahnungen gegen Facebook Like-Buttons. Denkt man die zugrundeliegende Problematik aber zu Ende, so dürfen auch andere Social Media Buttons nicht mehr eingesetzt werden. Denn auch Google+ oder Twitter sammeln personenbezogene Daten.
Hinweis: Wir sind keine Rechtsanwälte und der vorliegende Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Stichworte: Abmahnungen gegen Facebook Like-Buttons, Abmahnung Social Media Buttons
Vielen Dank für den tollen Artikel. Einfach unglaublich, worauf man heute alles achten muss – selbst wenn man nur einen kleinen Blog betreibt.