Dürfen Sie Fotolia Fotos auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken veröffentlichen? Welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?
Fotolia Fotos auf Facebook: Wer die Nutzungsrechte an einem Bild erwirbt, geht davon aus, das Bild auch einsetzen zu dürfen. Dabei gilt es zu beachten, dass Bildmaterial grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegt.
Wo und in welcher Form der Urheber genannt werden muss, wird in den AGB des jeweiligen Image Stocks festgelegt. Sie sollten die jeweiligen Nutzungsbedingungen dort vor Veröffentlichung der Bilder genau prüfen. Während beispielsweise Pixelio fordert, dass der Urheber direkt unterhalb des Bildes oder am Ende der Inhaltsseite zu nennen ist, erlaubt Fotolia auch eine Nennung des Urhebers im Impressum. Wobei es trotz dieser klaren Regelung bereits zu Abmahnungen kam.
Bilder von Fotolia bei Facebook einsetzen
Einige Blogbetreiber haben in der Vergangenheit bereits bei Fotolia und anderen Image Stocks angefragt, ob es zulässig ist, eingekauftes Bildmaterial auch auf seinem Facebook-Account einzusetzen. Auf diese einfache Frage eine präzise Antwort zu erhalten schien oft gar nicht so einfach zu sein. Die rechtlichen Regeln, Voraussetzungen und bestehende Präzedenzurteile sind so kompliziert, dass auch die Anwälte der Image-Anbieter zunächst eine genaue Prüfung vornehmen müssen.
Bei der Recherche zu diesem Thema sind wir unter anderen auf folgenden Artikel aus dem Blog von Fotolia aufmerksam geworden:
Ganz einfach: Fotolia Bilder in Social-Media-Portalen nutzen
Dort wird beschrieben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie Fotolia Fotos auf Facebook veröffentlichen dürfen. Gemäß diesem Blog-Beitrag gilt:
- Dürfen Sie Fotolia Bilder in sozialen Medien wie Facebook nutzen?
Antwort: „Im Grunde ist es ganz einfach, denn die Antwort lautet ja.“ - Dabei darf die Größe des verwendeten Bildes maximal 1.000 x 1.000 Pixel betragen.
- Zudem müssen die Copyright-Informationen (Urheber und Fotolia) erkennbar innerhalb der Bilddatei erscheinen.
- Diese Angaben können vom Benutzer mittels eines Grafikprogramms selbst eingefügt werden oder alternativ lässt sich eine Social-Media-optimierte Version der Bilddatei herunterladen.
Das klingt klar, verständlich und beruhigend. Doch so einfach ist es leider doch nicht.
In den AGB von Fotolia für die Standard Lizenz des Käufers legt 3.3 fest:
Nutzung in Social Media. Ein Werk darf nur dann auf Social-Media-Seiten (s. nachfolgende Definition) gepostet werden, wenn das Werk als „Social Media Enabled“ (für Social Media geeignet) gekennzeichnet ist, d. h. die einschlägigen Urheberrechtsangaben sind sichtbar in das Werk eingebettet, und entsprechen unseren Größenbeschränkungen (die „für Social Media geeigneten Werke“): Sie dürfen die für Social Media geeigneten Werke (und Änderungen derselben) direkt auf die Seiten von Social Media posten oder hochladen, sofern die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Seite keine Klauseln enthalten, die die Gewährung von exklusiven Rechten oder Eigentumsrechten in Bezug auf das Werk oder geänderte Werk fordern. „Social-Media-Seite“ bezeichnet eine Website oder Anwendung, deren Hauptanliegen die Ermöglichung eines gesellschaftlichen Austauschs unter ihren Nutzern ist und die Nutzern das Teilen von Inhalten im Zusammenhang mit diesem gesellschaftlichen Austausch gestattet.
Damit unterliegt es der Verantwortung des Benutzers, für das jeweilige Social Media die Nutzungsbedingungen zu prüfen.
Die AGB von Facebook legen in 2.1 fest:
Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
Dürfen Fotolia Bilder auf Facebook eingesetzt werden?
Die AGB von Facebook besagen, dass ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern übertragen wird. Denn Facebook benötigt diese Rechte, damit sich von den Benutzern eingestellte Bilder teilen lassen.
Gulden Röttger Rechtsanwälte schreiben dazu:
Die Worte „unterlizenzierbar“ und „übertragbar“ in den AGB sollten einen aufmerksamen Leser stutzig machen. Hiermit lässt sich Facebook theoretisch das Recht einräumen, auch an Dritte einfache Nutzungsrechte an den eingestellten Bildern übertragen zu können. Damit wären dann nicht nur die Facebook-User abgedeckt, die die Bilder teilen. Facebook könnte theoretisch die Bilder auch anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, wenn sich diese Rechteeinräumung auf den Vertragszweck (§ 31 Absatz 5 UrhG) erstreckt.
Fazit zu Fotolia Fotos auf Facebook veröffentlichen: Die Rechteübertragung ist ein heikler Punkt. Facebook beansprucht nicht-exklusive Nutzungsrechte während Fotolia die Veröffentlichung von Bildmaterial aus dem Fotolia Bild-Stock die Veröffentlichung von Fotos auf Facebook erlauben, „sofern die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Seite keine Klauseln enthalten, die die Gewährung von exklusiven Rechten oder Eigentumsrechten in Bezug auf das Werk oder geänderte Werk fordern.“
Theoretisch sollte die Veröffentlichung von Fotolia Bildern auf Facebook, für welche eine Lizenz erworben wurde, also zulässig sein. Vor dem Hintergrund der gängigen Abmahnpraxis sollten Benutzer jedoch trotzdem vorsichtig sein. Die vorstehend beschriebene Problematik zeigt, dass vor der Veröffentlichung von Fotolia Bildern auf Facebook eine Beratung durch einen Fachanwalt ratsam ist.
Edit:
Rechtsverbindliche Aussage von Fotolia zur Veröffentlichung von Fotos auf Facebook
Unsere Anfrage bei Fotolia hat leider ebenfalls keine rechtsverbindliche Aussage ergeben.
Unsere Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß den AGB zur Standard Lizenz Punkt 3.3 (https://de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense) ist der Einsatz von Fotolia Bildern zulässig, sofern die Urheberrechtsangabe eingefügt wird und die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Seite keine Klauseln enthalten, die die Gewährung von exklusiven Rechten oder Eigentumsrechten in Bezug auf das Werk oder geänderte Werk fordern.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob die Nutzung von Fotolia Bildern auf Facebook zulässig ist, wenn das Fotolia Bild (ggf. auch im Rahmen eines individuellen Designs) im eigenen Facebook-Account hochgeladen wird?Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Antwort von Fotolia
Sehr geehrter …,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Verwendung von Bildern im Bereich „Social Media“ ist im Rahmen der geltenden Downloadverträge zulässig. Beabsichtigen Sie heruntergeladene Werke von Fotolia in unbearbeiteter Form in sozialen Netzwerken darzustellen, darf eine Auflösung von 1000×1000 Pixel nicht überschritten werden. Zudem ist eine lesbare Kennzeichnung von Urhebername und Quelle innerhalb des Bildes unerlässlich.Beim Speichern der Feindaten haben Sie zusätzlich die kostenlose Möglichkeit eine bereits optimierte Version des Bildes zu erhalten („Download“ –> „Social Media“). Diese Version bietet neben der angepassten Auflösung auch die erforderliche Urhebernennung und Quellenangabe im Bild.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fotolia Team
Wir hätten uns allerdings eine klare und rechtsverbindliche Antwort gewünscht, ob – JA oder NEIN – die Veröffentlichung von Fotolia Fotos konkret auf Facebook zulässig ist. Daher haben wir erneut nachgefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die bereitgestellten Informationen hatte ich bereits vorab recherchiert. Meine konkrete Frage bezieht sich auf Punkt 3.3. der Standard Lizenz (siehe oben). Dort werden die Nutzungsrechte ausdrücklich NUR erteilt, wenn die „Social-Media-Seite keine Klauseln enthalten, die die Gewährung von exklusiven Rechten oder Eigentumsrechten in Bezug auf das Werk oder geänderte Werk fordern.“Facebook behält sich jedoch Nutzungsrechte vor – wenn auch „nur“ nicht-exklusive.
Daher ganz konkret: Dürfen Fotolia Bilder auf Facebook veröffentlicht werden oder nicht?Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Die Antwort von Fotolia
Sehr geehrter …,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Auskunft zu AGBs von Dritten geben können. Bitte prüfen Sie selbsttätig, ob die AGBs des Anbieters mit der von Fotolia harmoniert.Generell gilt: Die Verwendung von Bildern im Bereich „Social Media“ ist im Rahmen der geltenden Downloadverträge zulässig. Beabsichtigen Sie heruntergeladene Werke von Fotolia in unbearbeiteter Form in sozialen Netzwerken darzustellen, darf eine Auflösung von 1000×1000 Pixel nicht überschritten werden. Zudem ist eine lesbare Kennzeichnung von Urhebername und Quelle innerhalb des Bildes unerlässlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fotolia Team
Die Aussagen von Fotolia selbst sind also nicht klar und eindeutig. Die bereits getätigten Aussagen werden wiederholt und es ist stets nur von „Social Media“ die Rede. Die konkrete Anfrage zu Facebook wird nicht beantwortet. Der Fotolia-Kunde muss die Bewertung selbst vornehmen und insbesondere das rechtliche Risiko selbst tragen, da von Fotolia keine rechtsverbindliche Antwort auf die eigentlich sehr einfache Frage: „Dürfen Fotolia Fotos auf Facebook veröffentlicht werden?“ erteilt wird.
Stichworte: Fotolia Fotos auf Facebook veröffentlichen
0 Kommentare zu “Fotolia Fotos auf Facebook veröffentlichen”