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Online Tool zur Datenschutzgrundverordnung

Online Tool zur Datenschutzgrundverordnung

Online Tool zur Datenschutzgrundverordnung. Die Verunsicherung in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung ist groß und die Umsetzung ist in vielen Unternehmen noch längst nicht abgeschlossen. Was ist zu tun?

Plötzlich ist sie in aller Munde: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Bereits im August 2017 haben wir in unserem Blog einen Artikel zur Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht, welcher auf wesentliche und wichtige Neuerungen eingeht, die sich für Webseitenbetreiber ergeben.

Ein halbes Jahr später erreichen uns nun „brandneue“ Informationen von vielen Anbietern die den dringenden Handlungsbedarf anmahnen. Denn die DSGVO tritt nach 2 Jahren Übergangsfrist zum 25.03.2018 in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen nicht nur große, international agierende, sondern auch kleinere Unternehmen. Der nette Bäcker oder der sympathische Blumenladen um die Ecke betreiben eine Website? Dann sind auch sie gut beraten zu prüfen, inwieweit sie im Rahmen der DSGVO verpflichtet sind, ihre Besucher auf datenschutzrechtliche Aspekte hinzuweisen.

Das Problem dabei ist, dass kleine Unternehmen oder „Einzelkämpfer“ meist nicht das erforderliche Know-how für das Erstellen entsprechender Rechtstexte haben. Geschweige denn eine eigene Rechtsabteilung unterhalten oder über das Budget verfügen, einen Fachanwalt zu beauftragen.

Berücksichtigt Ihre Website bereits die neue Datenschutzgrundverordnung?
Oder besteht noch Handlungsbedarf und Sie benötigen Unterstützung?
Dann sprechen Sie uns darauf an.

Online Tool zur Datenschutzgrundverordnung – Hilfestellung durch die EU

Die Datenschutzgrundverordnung ist eine EU-Verordnung die bereits am 14.04.2016 vom EU-Parlament beschlossen wurde und am 25.05.2016 in Kraft getreten ist. Allerdings dauert es in der Regel eine gewisse Zeit, bis solche neuen Verordnungen rechtskräftig werden. Bei der Datenschutzgrundverordnung ist der Stichtag der 25.05.2018.

Die Europäische Kommission hat erkannt, dass die erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der DSGVO noch längst nicht so weit fortgeschritten sind, wie es erforderlich wäre. Sie bemängelt in ihrer Pressemitteilung vom 24.01.2018:

Allerdings schreiten die Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten nicht gleich schnell voran. Bislang haben nur zwei Mitgliedstaaten die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet.

Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen, hat die Europäische Kommission den Leitfaden zur DSGVO veröffentlicht und damit einhergehend ein Online Tool zur Datenschutzgrundverordnung. Das Tool soll Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere KMU dabei helfen, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen.

Irreführend: das Online Tool zur Datenschutzgrundverordnung

Neugierig geworden, schauten wir uns das „Online Tool“ zur DSGVO an. Streng genommen ist der Begriff „Online Tool“ irreführend. Denn es handelt sich dabei nicht um ein „Tool“ mit dem sich beispielsweise rechtssichere Texte erstellen lassen.

Vielmehr handelt es sich um umfangreiche Informationsseiten sowie PDF-Dateien für den Verbraucher sowie Vorschriften für Unternehmen und Organisationen.

Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das zunächst vor allem eins: viel Lesestoff. Dabei ist es eigentlich vorbildlich, dass die Europäische Kommission Hilfestellung geben möchte.

Vermissen dürften kleine und mittelständisch Unternehmen aber vor allem eins: Eine konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung für die eigene Unternehmenswebsite. So wird beispielsweise auf folgende wesentliche Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten hingewiesen:

  • faire und rechtmäßige Verarbeitung;
  • Zweckbindung;
  • Datenminimierung und Datenspeicherung.

Doch ob, in welchem Umfang und in welcher Form eine solche Zusicherung Eingang in die Datenschutzerklärung der Unternehmenswebsite finden muss, darüber trifft das „Online Tool“ keine klaren Aussagen.

Die Vorteile der Datenschutzgrundverordnung

Bisher haben wir viel über die Pflichten der Unternehmen erfahren, die sich im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung ergeben. Doch bietet die DSGVO auch Vorteile?

Die Europäische Kommission hebt hervor, dass im Hinblick auf die DSGVO nicht nur die Hürden und der Mehraufwand zu betrachten seien, sondern auch die Chancen, welche sich durch die Datenschutzgrundverordnung ergeben.

Denn die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt. Sie wird für einen besseren Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger sorgen, das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher steigern und gleichzeitig vor allem für kleinere Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.

Als konkrete Vorteile benennt die Europäische Kommission in ihrem neuen Leitfaden zur Datenschutzgrundverordnung folgende Aspekte:

  • Ein Regelwerk für ganz Europa, das Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.
  • Einheitliche Regeln für alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, selbst wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.
  • Neue, gestärkte Rechte für Bürgerinnen und Bürger: Die Rechte auf Information, auf Auskunft und auf Vergessenwerden werden gestärkt. Ein neues Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es Bürgern, ihre Daten von einem Unternehmen zu einem anderen zu übertragen. Damit werden auch neue Geschäftsfelder für Unternehmen eröffnet.
  • Besserer Schutz vor Datenschutzverletzungen: Wird der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen verletzt, muss das Unternehmen die Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren.
  • Effektive Regeln und Geldbußen mit Abschreckungswirkung: Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. EUR oder, im Fall von Unternehmen, von 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.

Insbesondere der letzte Punkt dürfte von vielen Unternehmen aber nicht primär als Vorteil oder Chance, sondern vor allem als Risiko betrachtet werden. Die bestehende Abmahnpraxis bei einem fehlendem oder fehlerhaftem Impressum bzw. einer fehlenden / fehlerhaften Datenschutzerklärung sorgt bereits seit langem für Verunsicherung bei Webseitenbetreibern. Eine Verunsicherung, die sich durch die neue Datenschutzgrundverordnung eher steigern, denn legen dürfte.

Was ist zu tun?

Jeder Webseitenbetreiber sollte sich über die neuen Regelungen informieren, welche sich im Zuge der Datenschutzgrundverordnung ergeben. Bisher (Stand 02.2018) haben weniger als 10% der Webseitenbetreiber Maßnahmen ergriffen und ihre Datenschutzerklärung angepasst.

Als Webagentur realisieren wir nicht nur professionelle und erfolgreiche Webseiten, sondern beraten unsere Kunden auch bestmöglich im Hinblick auf rechtliche Aspekte.

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1 Kommentar zu “Online Tool zur Datenschutzgrundverordnung

  1. […] Tipp: Informieren Sie sich auch über das Online Tool zur Datenschutzgrundverordnung. […]

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